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Staatlich anerkannte Musikschule

Die staatliche Anerkennung von Musikschulen im Land Sachsen-Anhalt

Schild Staatliche Anerkennung

Gesetz zur Förderung und Anerkennung von Musikschulen im Land Sachsen-Anhalt (MSG) vom 17. Februar 2006

§3
Staatliche Anerkennung

(1) Auf Antrag des Trägers ist den Musikschulen die Genehmigung zum Führen der Bezeichnung „Staatlich anerkannte Musikschule“ durch das für Kultur zuständige Ministerium zu erteilen, wenn die Voraussetzung des §5 erfüllt sind und an der Einrichtung ein durch das für Kultur zuständige Ministerium bestätigtes Qualitätsmanagement durchgeführt wird.

(2) Das für Kultur zuständige Ministerium kann sich bei der Prüfung der Voraussetzungen Dritter bedienen. Die Bezeichnung „Staatlich anerkannte Musikschule“ wird für den Zeitraum von vier Jahren vergeben, danach erfolgt eine erneute Prüfung. Wenn die Voraussetzungen für die Bezeichnung zum Führen der Bezeichnung „Staatlich anerkannte Musikschule“ nicht mehr vorliegen, kann diese durch das für Kultur zuständige Ministerium widerrufen.
§49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes gilt entsprechend.

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Information der Geschäftsstelle des Landesverbandes der Musikschule Sachsen-Anhalt e.V

Der 26. November 2010 wird für die kommunalen Musikschulen in Sachsen-Anhalt zu einem historischen Tag werden: Kultusministerin Prof. Dr. Birgitta Wolff setzt dann die Initiative ihres Vorgängers vom November 2009 fort und verleiht auf Grundlage des Musikschulgesetzes von Sachsen-Anhalt gesetzlich verankerte Zertifikate, die aus den bisherigen Einrichtungen staatlich anerkannte Musikschulen machen. Das Besondere hieran ist diesmal, dass danach alle öffentlichen Musikschulen in Sachsen-Anhalt staatlich anerkannte Bildungseinrichtungen sein werden, eine Tatsache, die nicht nur landes-, sondern auch bundesweit große Beachtung findet.

Eine solche Auszeichnung zu erhalten bedeutet in Sachsen-Anhalt, sozusagen die oberste Messlatte der Musikschulqualität erreicht zu haben. Laut Musikschulgesetz müssen dafür nämlich sowohl alle Voraussetzungen zur Landesförderung vorliegen als auch ein durch das Kultusministerium bestätigtes Qualitätsmanagement durchgeführt worden sein.

Ganz bewusst entschied sich das Ministerium zu diesem Zweck für das “Qualitätssystem Musikschule (QsM)”, sprachen hierfür schließlich gleich mehrere Gründe. Ausschlaggebend für das QsM war vor allem, dass es auf einem im europäischen Raum renommierten Management-System basiert (dem European Foundation for Quality Management), das sich selbst wiederum von dem weltweit anerkannten Total Quality Management ableitet. Der VdM als bundesweiter Musikschul-Fachverband nahm dieses Management-System auf und entwickelte daraus das Qualitätssystem Musikschule, kurz QsM. Ganz unbekannt war jedoch QsM in Sachsen-Anhalt nicht, gehörte schließlich zu Beginn dieses Jahrzehnts auch die Kreismusikschule Wittenberg zu der Gruppe derjenigen Musikschulen, die QsM bundesweit modellhaft erprobte.

Internationale Managementsysteme in Musikschulen einzuführen bedeutet, an einem großen Reichtum betriebswirtschaftlicher Errungenschaften teilhaben zu können. Genau dieses hat jede Musikschule auf ihre ganz individuelle Weise ausgenutzt, sei es etwa durch Maßnahmen zur Effizienzsteigerung oder zur Profilierung interner Abläufe. Letztlich passt der Grundgedanke von QsM, in regelmäßigen Abständen festgelegte Leistungsziele zu überprüfen, sehr gut dazu, dass die Anerkennung durch das Land Sachsen-Anhalt nur für einen Zeitraum von vier Jahren Gültigkeit hat. Zum dauerhaften Erhalt der staatlichen Anerkennung müssen deshalb die Musikschulen in regelmäßigen Vier-Jahres-Zyklen QsM-Rezertifizierungen durchlaufen, sodass ihre Arbeit permanent aktualisierten Qualitätsstandards entspricht. All dieses waren Gründe dafür, dass das Land Sachsen-Anhalt die Musikschulen mit einer Anschubfinanzierung von 1/3 der QsM-Implementierungskosten unterstützt hatte.

Die im Musikschulgesetz definierten Landesförderungskriterien und eine über das QsM erreichte staatliche Anerkennung verzahnen sich darum in Sachsen-Anhalt so, dass Standards für kommunale Bildungseinrichtungen (wie sie etwa als Handlungsempfehlungen des Schlussberichts der Enquete-Kommission “Kultur in Deutschland” für kommunale Bildungseinrichtungen gefordert werden) optimal verwirklicht worden sind: So gibt es in Sachsen-Anhalt ab dem 26. November 2010 in kommunaler Trägerschaft nur noch staatlich anerkannte Musikschulen. Diese verdeutlicht auf beeindruckende Weise, wie viel den Kommunen ebenso wie dem Land Sachsen-Anhalt daran liegt, maximale Qualitätssicherung der Musikschulen als Kerneinrichtung kultureller Bildung auch langfristig garantieren zu können.

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Übergabe Anerkennung 03.11.2009

Im November 2009 bekam die Kreismusikschule Wittenberg die „Staatliche Anerkennung“ verliehen. Auf Grund des schon 2000 implementierten Management-Systems galt die Verleihung schon als Rezertifizierung.

Gestaltung und technische Umsetzung Systemhaus Wittenberg