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Anmeldung

Link zur Satzung der Kreismusikschule Wittenberg

Link zur Entgeltordnung der Kreismusikschule Wittenberg

Hinweis: Mit dem Ausfüllen und Einsenden des Aufnahmeantrages entsteht noch keine vertragliche Bindung. Es wird nach Absprache und Organisation aller Details ein gesonderter Vertrag geschlossen, der dann mit dem Besuch des Unterrichtes rechtskräftig wird.

Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Aufnahmeantrags, dass die mit einem "Sternchen" gekennzeichneten Felder Pflichtfelder sind.

Angaben zur Person
Angaben zum Wohnort
weitere Angaben
Angaben zum gewünschten Unterricht
(Mehrfachauswahl mit STRG + linke Maustaste möglich)

Leihinstrumente können nur für den instrumentalen Hauptfachunterricht in Anspruch genommen werden. Die Bereitstellung kann nur im Rahmen vorhandener Kapazitäten der Kreismusikschule Wittenberg erfolgen. Die Höhe der Leihgebühren können der Entgeltordnung entnommen werden.

Zahlungsmethode

Überweisung: Die Bezahlung des Unterrichtsentgeltes nehme ich selbstständig entsprechend den Fälligkeiten laut Rechnung vor.

SEPA-Lastschriftmandat: Die Bezahlung des Unterrichtsentgeltes erfolgt per Lastschrift-verfahren laut erteiltem SEPA-Lastschriftmandat.

Geschwisterermäßigung
In meinem Haushalt leben folgende Kinder
Name, VornameGeburtsdatumSchüler der Kreismusikschule?

ja

nein

ja

nein

ja

nein

ja

nein

ja

nein

ja

nein

Kinderermäßigung
Als Bestätigung ist ein aktueller Nachweis über den Bezug von Kindergeld einzureichen (Bescheid der Familienkasse oder Kontoauszug)
Sonstiges

Gestaltung und technische Umsetzung Systemhaus Wittenberg