Anmeldung
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Satzung der Kreismusikschule Wittenberg
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Entgeltordnung der Kreismusikschule Wittenberg
Hinweis: Mit dem Ausfüllen und Einsenden des Aufnahmeantrages entsteht noch keine vertragliche Bindung. Der Vertrag wird erst mit dem Besuch des Unterrichtes rechtskräftig.
Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Aufnahmeantrags, dass die mit einem "Sternchen" gekennzeichneten Felder Pflichtfelder sind.